SWISS KMU Gewinnspiel
Erleben Sie die Magie des Nordens und gewinnen Sie mit etwas Glück eine individuell geplante Auszeit voller Winterabenteuer und arktischem Charme.
Ihr Gewinn im Überblick:
- 4 Tage / 3 Nächte in einem luxuriösen Glasiglu
- Hin- und Rückflüge von Zürich nach Rovaniemi (direkt oder via Helsinki)1
- Husky-Safari oder Schneemobiltour durch die verschneite Landschaft
- Rentier-Safari mit einheimischem Guide
- Exklusives Nordlicht-Dinner unter dem Polarhimmel
Empfohlener Reisezeitraum: Februar – März 20262
Durchführbarkeit abhängig von der Verfügbarkeit.
Beantragen Sie ein SWISS KMU Kartenpaket Ihrer Wahl bis spätestens 19. Oktober 2025 und nehmen Sie nach erfolgreicher Ausstellung automatisch an der Verlosung einer unvergesslichen Reise nach Lappland für 3x2 Personen teil3.
1 Edelweiss bietet Direktflüge von Zürich nach Rovaniemi nur montags und donnerstags bis 8. März 2026 an. Wenn die Gewinner an einem anderen Wochentag anreisen möchten oder der Reisezeitraum in der Zeit nach dem 8. März liegt, erfolgt die Anreise aus Zürich mit mindestens einem Zwischenstopp in Helsinki. Der Veranstalter bemüht sich, im Rahmen der verfügbaren Flugverbindungen die bestmögliche An- und Abreise zu organisieren. Änderungen oder Einschränkungen aufgrund von Flugplänen oder Verfügbarkeiten der Fluggesellschaften bleiben vorbehalten und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.
2 Der Reisezeitraum wird individuell mit den Gewinnern abgestimmt und sollte zwischen Anfang Februar und Mitte März 2026 liegen.
3 Teilnahmebedingungen Wettbewerb SWISS KMU Kartenpaket – Winter Magic in Lappland
Der Wettbewerb wird von der Swisscard AECS GmbH (hiernach «Swisscard») durchgeführt. Swisscard ist nicht Veranstalterin der als Gewinn ausgegebenen Reisen. Der Gewinn wird von Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, 1410 Waterloo, Belgien zur Verfügung gestellt (hiernach «Mastercard»). Es besteht auch eine Gratisteilnahmemöglichkeit (siehe Details hierzu weiter unten).
Mit eingereichtem Stammkontoantrag und nachfolgend erfolgreicher Ausstellung eines SWISS KMU Kartenpakets, bestehend aus einer American Express Card und einer Mastercard, nimmt Ihr Unternehmen automatisch an der Verlosung teil. Verlost werden 3 exklusive Packages für je 2 Personen, von denen mindestens eine 18 Jahre alt sein muss. In einem Gewinnpaket inbegriffen sind: 4 Tage / 3 Nächte in einem luxuriösen Glasiglu / Flüge von Zürich nach Rovaniemi (direkt oder via Helsinki) / Husky-Safari oder Schneemobiltour durch die verschneite Landschaft / Rentier-Safari mit einheimischem Guide / Exklusives Nordlicht-Dinner unter dem Polarhimmel. Die Reise muss innerhalb des Zeitraums vom 1. Februar 2026 bis 8. März 2026 angetreten werden. Gesetzliche Feiertage in der Schweiz (https://feiertags.info/schweiz) sind vom Reisezeitraum ausgeschlossen. Die verbindliche Übermittlung des gewünschten Reisezeitraums sowie der Personen, welche die Reise antreten, hat bis 17. Januar 2026 zu erfolgen. Edelweiss bietet Direktflüge von Zürich nach Rovaniemi nur montags und donnerstags bis 8. März 2026 an. Wenn die Gewinner an einem anderen Wochentag anreisen möchten oder der Reisezeitraum in der Zeit nach dem 8. März 2026 liegt, erfolgt die Anreise aus Zürich mit mindestens einem Zwischenstopp in Helsinki. Der Veranstalter bemüht sich, im Rahmen der verfügbaren Flugverbindungen die bestmögliche An- und Abreise zu organisieren. Änderungen oder Einschränkungen aufgrund von Flugplänen oder Verfügbarkeiten der Fluggesellschaften bleiben vorbehalten und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Veranstalters und der beauftragten Partner.
Die Gewinner/-innen sind dafür verantwortlich, dass sie und ihre Begleitpersonen über die notwendigen Voraussetzungen für die Reise (insbesondere über gültige Reisedokumente) verfügen. Die Gewinner/-innen tragen sämtliche für den Gewinn anfallenden Steuern, Gebühren oder Abgaben. Leistungen über das Gewinnpaket hinaus sind von den Gewinnern/Gewinnerinnen selbst zu tragen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, welche im Kampagnenzeitraum vom 4. September 2025 bis 19. Oktober 2025 erfolgreich ein SWISS KMU Kartenpaket beantragt haben. Es besteht die Möglichkeit einer Gratisteilnahme ohne Kartenantrag durch Einsenden einer Postkarte mit Angabe des vollständigen Namens und der Adresse an folgende Adresse:
Swisscard AECS GmbH
Verlosung «SWISS KMU Kartenpaket»
Postfach
CH-8810 Horgen
Die Postkarte muss bis spätestens 19. Oktober 2025 (Datum des Poststempels) versendet oder persönlich überbracht sein, um für die Verlosung berücksichtigt zu werden. Jede eingegangene Postkarte wird berücksichtigt und ist einem Los gleichwertig. Mehrfachteilnahmen durch dasselbe Unternehmen oder deren Mitarbeiter sind ausgeschlossen.
Der Wettbewerb startet am 4. September 2025, 00.00.01 Uhr MEZ und endet am 19. Oktober 2025, 23.59.59 Uhr MEZ (Teilnahmeschluss). Die Gewinner werden am 1. Dezember 2025 von Swisscard ermittelt und anschliessend vom vom Mastercard Aktionsbüro K&R GmbH per E-Mail und/oder Telefon über ihren Gewinn benachrichtigt. Innerhalb von 7 Tagen nach der Auslosung werden sie maximal 3-mal kontaktiert. Für diesen Wettbewerb werden folgende Daten erhoben und bearbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse, Postleitzahl und Ort («Personendaten»). Sollte der Gewinner innerhalb dieses Zeitraums nicht erreicht werden oder sich nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Die Personendaten der Gewinner/-innen und der Begleitpersonen werden zum Zweck der Gewinnabwicklung an das Mastercard Aktionsbüro K+R GmbH, und im Falle von Reisegewinnen an das Reisebüro Eschborn, Hauptstraße 70, DE-65760 Eschborn, Deutschland, übermittelt und von diesen ausschliesslich für die Organisation und Durchführung des Gewinns bearbeitet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Weiterverkauf bzw. die Versteigerung des Gewinns oder von Teilen daraus ist nicht gestattet. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom jeweiligen Gewinner und gegebenenfalls von den Begleitpersonen zu tragen. Swisscard und Mastercard behalten sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung den Gewinn oder Teile davon einzubehalten.
Der Gewinner ist dafür verantwortlich, dass er und seine Begleitperson über die notwendigen Voraussetzungen für die Reise, insbesondere über gültige Reisedokumente, verfügen.
Die Tätigkeit von Swisscard beschränkt sich einzig auf die Durchführung des Gewinnspiels. Swisscard ist in keiner Weise für die Reise zuständig oder verantwortlich, insbesondere nicht für deren Organisation oder Durchführung. Die Reise wird ausschliesslich vom «Mastercard Schweiz»-Aktionsbüro K+R GmbH, Hauptstraße 81-85, D-65760 Eschborn als Reiseveranstalterin mit einem Reisepartner organisiert und durchgeführt. Gewisse zusätzliche touristische Leistungen werden durch den von der K+R GmbH beauftragten Partner organisiert und durchgeführt. Durchführendes Reisebüro: Reisebüro Eschborn Sabine Larisch GmbH, Hauptstraße 70, D-65760 Eschborn. Ansprüche der Reiseteilnehmer in diesem Zusammenhang bestehen somit gegenüber der K+R GmbH und sind entsprechend dort anzumelden. Die Gewinner erhalten alle für die betreffenden Leistungen notwendigen Informationen und Kontaktangaben.
Die Haftung und Verantwortlichkeit von Swisscard in Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel und der Organisation sowie der Einlösung der Reise sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Weiterverkauf bzw. die Versteigerung des Gewinns oder von Teilen daraus ist nicht gestattet. Swisscard und Mastercard behalten sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung den Gewinn oder Teile davon einzubehalten. Verletzt ein/-e Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen oder verstösst er bzw. sie in anderer Weise gegen das Recht, wird er bzw. sie vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.